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Was muss ich machen, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig - mind. 24h vor dem vereinbarten Termin! So haben wir die Möglichkeit Lücken zu füllen und anderen Patienten diese Behandlungszeit anzubieten.
Wir müssen Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass für nicht oder sehr kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin) kein Ersatztermin vergeben wird. Das Rezept wird somit am Ende unvollständig abgerechnet. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis!

Absagen: Text
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