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Was geschieht, wenn die Gesamtverordnungsmenge erschöpft ist?

Ist die Gesamtverordnungsmenge für Ihr Krankheitsbild ausgeschöpft, müssen Sie ab dem letzten Behandlungsdatum 12 Wochen pausieren, bis Sie eine neue Verordnung bekommen können. Erscheint Ihrem behandelnden Arzt aber eine 12-wöchige Unterbrechung bei Ihrem Krankheitsbild zu lange, kann er eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen, die je nach Krankenkasse von dieser genehmigt werden muss, bevor die Behandlung begonnen werden kann.

Verordnung: Text
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