Zuzahlung, Eigenanteil, Befreiung
Muss ich etwas zu meiner Behandlung zuzahlen?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind, muss ein Eigenanteil gezahlt werden. Dieser dient zur Kostenentlastung der Krankenkassen und wird von uns dorthin weitergeleitet. Alle anderen Versicherten leisten keinerlei Zuzahlungen!
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Der Eigenanteil richtet sich nach Art und Menge der verordneten Leistung. Ein Rezept mit sechs mal Krankengymnastik kostet z.B. rund 19 Euro. Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro. Diese 10 Euro haben nichts mit der Praxisgebühr zu tun!
Wann ist man von der Zuzahlung befreit?
Wenn Ihre Ausgaben für medizinische Leistungen eine bestimmte Höhe übersteigen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Richtlinien zur Befreiung von Rezeptgebühren bzw. Zuzahlungen.